AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Analytikleistungen der EuroLab GmbH

1. Allgemeines

(a) Soweit ausdrücklich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen und alle sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen zwischen der EuroLab GmbH (jede nachfolgend für sich: „Gesellschaft“) und dem Kunden (nachfolgend: „vertragliche Beziehungen“) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Analytikleistungen (nachfolgend: “Allgemeine Geschäftsbedingungen“).

(b) Die Gesellschaft erbringt ihre Inspektions- oder Analytikleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“) für diejenige natürliche/juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, von der sie den Auftrag erhalten hat („Kunde“).

(c) Sofern die Gesellschaft vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen vor der Auftragsdurchführung erhält, sind keine anderen Personen als der Kunde selbst berechtigt, der Gesellschaft Anweisungen, insbesondere hinsichtlich des Auftragsumfangs oder der Vergabe von Prüfberichten oder Zertifikaten (nachfolgend: „Unter-suchungsberichte“), zu erteilen. Der Kunde ermächtigt hiermit unwiderruflich die Gesellschaft, Untersuchungsberichte an Dritte weiter zu reichen, wenn dies vom Kunden so aufgegeben wurde oder sofern sich dies nach Ermessen der Gesellschaft stillschweigend aus den Umständen, dem Handelsbrauch, der Verkehrssitte oder der Praxis ergibt.

(d) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft verbindlich.

2. Erbringung von Dienstleistungen

(a) Die Gesellschaft wird ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden, wie von der Gesellschaft bestätigt, erbringen. Bei Fehlen von derartigen Anweisungen gilt Folgendes:
(i) die Bestimmungen des Auftragsformulars oder das Standardspezifikationsblatt
der Gesellschaft; und/oder;
(ii) die einschlägigen Handelsbräuche, Usancen oder Praktiken; und/oder;
(iii) solche Verfahren, die die Gesellschaft aus technischen, betriebsorganisatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet.

(b) Alle Angaben in den Untersuchungsberichten werden abgeleitet aus den Ergebnissen der Inspektions- oder Analyseverfahren, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden angewandt wurden, und/oder aus der Bewertung derartiger Ergebnisse auf Grundlage der bestehenden technischen Standards, Handelsbräuche oder Praktiken, oder anderer Umstände, die nach Auffassung der Gesellschaft beachtet werden müssen.

(c) Untersuchungsberichte der Gesellschaft, die die Prüfung von Proben zum Gegenstand haben, nehmen ausschließlich Stellung zu diesen Proben und treffen
keine Aussagen über den Rest der Lieferung/Partie, aus der die Proben entnommen worden sind.

(d) Falls die Gesellschaft auf Wunsch des Kunden Interventionen Dritter zu bezeugen hat, erkennt der Kunde an, dass sich die Verantwortung der Gesellschaft lediglich darauf beschränkt, im Zeitpunkt der Intervention anwesend zu sein und die Ergebnisse zu übermitteln oder den Eintritt der Intervention zu bestätigten. Der Kunde stimmt zu, dass die Gesellschaft nicht für den Zustand oder die Eichung der von dem Dritten verwendeten Apparate, Instrumente oder Messgeräte sowie angewandten Analysemethoden oder der Qualifikation, der Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter des Dritten sowie seiner Analyseergebnisse verantwortlich ist.

(e) Untersuchungsberichte der Gesellschaft geben ausschließlich die im Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen
spezifischen Anweisungen oder, bei deren Fehlen, im Rahmen der in Ziffer 2 (a) bestimmten Prüfparameter, wieder. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, auf
Werte oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen bzw. der alternativen
Prüfparameter gemäß Ziffer 2 (a) liegen.

(f) Die Gesellschaft stellt die Prüfergebnisse oder Untersuchungsberichte standartgemäß in PDF-Format zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden auch in schriftlicher und unterzeichneter Fassung. Wünscht der Kunden, dass die Gesellschaft ihm die Ergebnisse oder Untersuchungsberichte via Internet transferiert, ist gleichwohl allein eine dem Kunden von der Gesellschaft zugeleitete schriftliche und unterzeichnete Fassung der Ergebnisse oder Untersuchungsberichte verbindlich.

Der Kunde akzeptiert, dass via Internet versendete Nachrichten mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können, dass herkömmliche Emails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind und die Gesellschaft deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von Emails, die den Verantwortungsbereich der Gesellschaft verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für mögliche, im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten auftretenden Computerviren und hieraus resultierende mögliche technische Schäden beim Kunden.

(g) Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft durch die Erfüllung ihrer Dienstleistungen weder in die Position des Kunden oder eines Dritten eintritt noch diese von irgendwelchen Verpflichtungen befreit oder in anderer Weise Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Kunden übernimmt, einschränkt, aufhebt oder ihn sonst davon befreit.

(h) Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung durch die Gesellschaft vereinbart wird. Bei Versand durch
den Kunden muss das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von der Gesellschaft erteilter Anweisungen verpackt sein.

(i) Alle anfallenden Proben werden für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten verwahrt, sofern die Natur der Proben nicht eine kürzere Verwahrungsdauer gebietet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Proben entsorgt, wobei zeitgleich die Verantwortlichkeit der Gesellschaft für die Proben erlischt. Für Proben, die langer als 3 Monate verwahrt werden, hat der Kunde die entsprechenden Lager-kosten zu übernehmen. Für den Fall der Rücksendung hat der Kunde eine Handling- und Frachtgebühr zu entrichten. Etwaige Kosten für die Entsorgung der Proben werden an den Kunden weiter berechnet.

3. Bearbeitungszeiten

(a) Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von der Gesellschaft vorher schriftlich bestätigt werden.

(b) Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Proben sowie die rechtzeitige
Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer 4 voraus.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird:
(a) sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Instruktionen und Unterlagen rechtzeitig (mindestens 1.Woche vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung) der Gesellschaft überlassen werden, damit diese die geforderten Dienstleistungen vertragsgemäß erbringen kann;

(b) den Vertretern der Gesellschaft zu allen Räumlichkeiten Zutritt gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, sowie alle notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen bei der Ausführung der geforderten Dienstleistungen ergreifen;

(c) sofern verlangt, Geräte und Hilfspersonen zur Unterstützung der Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen;

(d) alle notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen während der Durchführung der Dienstleistungen in alleiniger Verantwortung sicher-stellen; der Kunde wird sich dabei nicht auf Empfehlungen der Gesellschaft stützen, unabhängig davon;

(e) die Gesellschaft im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren – gleich ob gegenwärtig oder potentiell – die mit dem Auftrag, einer Probe oder
Untersuchung verbunden sind, z.B. Vorhandensein oder Möglichkeit von Strahlung, toxischer, schädlicher oder explosiver Bestandteile oder Materialien sowie Umweltverschmutzung oder Gifte, benachrichtigen; insoweit haftet der Kunde für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind;

(f) all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen, die ihm aus Kauf- oder sonstigen Verträgen oder nach dem Gesetz gegenüber Dritten
zustehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(a) Sofern bei der Auftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen keine Preisvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden getroffen wurden,
bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Standardsätzen der Gesellschaft (den Gegenstand von Anpassungen sein können). Sämtliche
Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gesellschaft behält sich vor, Kosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.

(b) Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist alle ordnungsgemäß berechneten
Entgelte an die Gesellschaft zu zahlen. Nach Fristablauf ist bis zum Zahlungseingang auf alle nicht entrichteten Entgelte ein Zinssatz von 1,5% pro Monat (oder dem ggf. in der Rechnung angegebenen Zinssatz) an die Gesellschaft zu zahlen.

(c) Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(d) Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten, inklusive Inkasso- und Anwaltsgebühren sowie ähnliche Kosten, zu
tragen.

(e) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Erbringung der Dienstleistungen wird sich die Gesellschaft bemühen, den Kunden hierüber zu
informieren; die Gesellschaft ist zudem berechtigt, den für die Vollendung der Leistung erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

f) Falls die Gesellschaft aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert wird (inkl. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden), ist die Gesellschaft gleichwohl berechtigt, folgende Zahlungen vom Kunden zu verlangen:

(i) den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche der Gesellschaft entstanden sind; und
(ii) den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.

6. Einstellung oder Beendigung von Dienstleistungen

In folgenden Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen oder ganz zu beendet:
(a) Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen 14-
tägiger Frist abgeholfen wird; und/oder

(b) Zahlungseinstellung, Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einstellung des Geschäftsbetriebes, Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden.

7. Haftung

(a) Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab. Kunden, die eine Garantie gegen
Verluste oder Schäden suchen, mögen eine entsprechende Versicherung abschließen.

(b) Untersuchungsberichte werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen, Dokumente und/oder Proben erstellt und
dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden. Letzterer hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse aus den Untersuchungsberichten zu
ziehen. Weder die Gesellschaft noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Subunternehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich für
jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Untersuchungsberichten getroffen oder unterlassen worden sind, sowie für fehlerhafte Prüfungen, die auf vom Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen beruhen.

(c) Die Gesellschaft haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt,
die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen (z.B. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden).

(d) Die Gesellschaft haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht), bei einfach fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigem Verzug. Die Haftung der Gesellschaft aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(e) Die Haftung der Gesellschaft gemäß vorstehender lit. (d) ist jedoch pro Schadensfall begrenzt auf einen maximalen Gesamtbetrag entsprechend dem Zehnfachen der Vergütung für diejenigen Dienstleistungen, deren Ausführung zu einem Schaden geführt hat. In keinem Fall übersteigt die Haftung der Gesellschaft jedoch einen maximalen Gesamtbetrag von 5.000,00 € pro Schadensfall.

(f) Die Gesellschaft haftet nicht für indirekte oder Folgeschaden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust einer Geschäftsgelegenheit, Minderung des Firmenwertes sowie Kosten im Zusammenhang mit einem Produktrückruf. Die Gesellschaft haftet ferner nicht für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Kunden infolge einer Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere bei Geltendmachung von Produkthaftungs-ansprüchen) entstehen können.

(g) Im Falle von Schadenersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen. In jedem Fall verjähren Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen der Gesellschaft nach 12 Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(h) Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7 gelten nicht für Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gesellschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Gesellschaft im Sinne dieser Ziffer 7 steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Geheimhaltung und Geistiges Eigentum

(a) Der Kunde und die Gesellschaft verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene oder gewonnene Informationen werden von der Gesellschaft vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der Gesellschaft bereits bekannt oder sie sind der Gesellschaft von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden.

(b) Die Gesellschaft behält sich ihre Rechte an sämtlichen Prüfmethoden und/ oder –verfahren sowie an sämtlichen Geräten und/ oder Ausstattungen vor, die sie selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß schriftlicher Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.

9. Schutz der Arbeitsergebnisse

Die Gesellschaft behält an den erbrachten Dienstleistungen – soweit diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunden darf die im Rahmen der
vertraglichen Beziehungen gefertigten Untersuchungsberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Dem Kunden ist jedoch nicht gestattet, die Untersuchungsberichte zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Untersuchungsberichten oder Gutachten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus ist jede – auch auszugsweise – Veröffentlichung oder Wiedergabe der Untersuchungsberichte oder Gutachten, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig.

10. Verschiedenes
(a) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

(b) Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt Mitarbeiter der
Gesellschaft abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels von Angeboten zu versuchen.

(c) Die Nutzung der Firma und/ oder eingetragener Marken der Gesellschaft zu Werbezwecken gleich welcher Art ist nicht gestattet, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von der Gesellschaft erteilt wurde.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der mit der Durchführung der Dienstleistungen beauftragten Gesellschaft. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Analytikleistungen Stand: 9. Dezember 2019 EuroLab GmbH